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Freiheitsstrafen für Verkehrssünder

Madrid, 12.05.2008: Nach Deutschland hat auch Spanien die Strafen bei Verkehrsdelikten drastisch erhöht. Statt Geldbußen kann ein Verkehrssünder nun auch zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden. Wer auf Autobahnen mit mehr als 200 Stundenkilometer oder in geschlossenen Ortschaften mit mehr als 110 Stundenkilometern unterwegs ist, muß mit einer Freiheitsstrafe von 3 bi 6 Monaten rechnen. Und auch Alkoholsünder mit einem Alkoholspiegel von über 1,2 Promille müssen mit einer ähnlichen Freiheitsstrafe rechnen.

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